Beitrag von Prof. Dr. Michael Krennerich in APuZ: Menschenrechtsschutz in Europa

Um die Menschenrechte innerhalb Europas müsste es eigentlich gut bestellt sein. Nicht nur enthalten die nationalen Verfassungen in der Region umfassende Grundrechtskataloge und sind die Europäische Union sowie ihre 27 Mitgliedsstaaten bei Anwendung des Unionsrechts an die EU-Grundrechtecharta gebunden. Die europäischen Staaten sind auch in das regionale und das globale Menschenrechtsschutzsystem fest eingebettet. Auf regionaler Ebene sind hier die Menschenrechtsabkommen des 47 Staaten umfassenden Europarates zu nennen, dem – mit Ausnahme von Belarus – alle Staaten Europas angehören, auch die Türkei und die Staaten des Kaukasus. Auf globaler Ebene haben die europäischen Staaten die meisten Kernabkommen des UN-Menschenrechtsschutzes ratifiziert. Bei näherer Betrachtung lassen sich jedoch Lücken in Recht und Praxis erkennen.

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